Nachdem die Vorgaben für den Spitzensport bereits am 20. April umgesetzt wurden, folgen ab 1. Mai schrittweise Lockerungen auch für den Breitensport. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Freiluftbereiche jener Sportarten wieder öffnen, bei denen - wenn die Sportart in ihrer typischen Art ausgeübt wird - die Einhaltung eines Mindestabstandes von zwei Metern möglich ist.
Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler betonte dabei immer wieder, dass er an den „Hausverstand“ appelliere. Mit der Prämisse "soviel Freiheiten wie möglich, soviel Einschränkungen wie notwendig", werde man auch weiterhin am "Vorsichtsprinzip festhalten und Risikosportarten gelte es mit Zurückhaltung auszuüben.“ Wenn man bei einer Aktivität ein ungutes Gefühl hat, sich über die möglichen Risiken nicht im Klaren ist, sollte darauf verzichtet und eine Alternative gesucht werden.
Somit wird ab 1. Mai auch das Kajakfahren in Vereinen wieder möglich, wobei die aktuellen Verordnungen und Richtlinien der Bundesregierung bezüglich Covid-19 unbedingt einzuhalten sind. Die nachstehenden Empfehlungen des Österreichischen Kanuverbandes wurden dem Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zur Prüfung übermittelt.
In den zurückliegenden Wochen mussten wir die Ausübung unseres geliebten Sports stark einschränken und müssen uns sicher auch in Zukunft an gewisse Regeln zur Eindämmung von Covid-19 halten und vor allem verantwortungsbewusst handeln. Deswegen freut es uns nun umso mehr, gemeinsam die ersten Schritte zurück zu einer gewissen Normalität zu machen.
Eine gewisse Unsicherheit bestand vor allem beim Zutritt und der Nutzung von Vereins- und Bootshäusern, die wir mit nachfolgenden Richtlinien zur Sportausübung ebenfalls weitestgehend ausräumen wollen.
RICHTLINIEN
Abstand halten | Ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen ist bei der Sportausübung einzuhalten und Fahrten in Mannschaftsbooten (K2, K4, Rafting, Drachenboot) sind zu unterlassen (außer mit Personen, die im gleichen Haushalt leben). Beim hintereinander Fahren empfehlen wir einen Abstand von 10 Metern, beim nebeneinander- und auf der Welle Fahren genügt der Mindestabstand von 2 Metern.
Hygienevorschriften einhalten | Häufiges Waschen und Desinfizieren der Hände, Desinfektion stark genutzter Bereiche und gemeinsam genutzter Sportgeräte.
Körperkontakte unterlassen | Kein Händeschütteln, Abklatschen, Umarmen, etc. Empfohlen wird der Einsatz von Mund-Nasen-Schutzmasken gemäß Verordnung und außerhalb des Kanus.
Risikogruppen schützen | Angehörige besonders gefährdeter Personengruppen sind weiterhin bestmöglich zu schützen. Generell gilt, Personen die Krankheitssymptome zeigen oder kürzlich in engem Kontakt mit infizierten Personen waren, dürfen nicht am Training oder Ausfahrten teilnehmen.
Betreten Anlagen und Bootshäuser | Der Aufenthalt auf dem Vereinsgelände vor und nach einer Aktivität im Kanu ist auf das Notwendigste zu reduzieren. Unter strikter Einhaltung der derzeit geltenden Abstandsvorschriften ist es gestattet, die Boote zu holen, um Sport zu treiben und sie danach wieder zurück zu bringen.
Geschlossene Räumlichkeiten | Umkleiden, Duschen, Gastronomiebereiche und andere Gemeinschaftsräume in Vereinen dürfen nur dann betreten werden, wenn es für die Ausübung der Sportart unerlässlich ist. Dabei ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Zur Kontaktvermeidung empfehlen wir, sich im Auto oder im Freien umzuziehen.
Keine Veranstaltungen | Zur Einhaltung der Abstandsregeln sollten derzeit keine sozialen Veranstaltungen in Vereinen stattfinden. Es wird empfohlen, notwendige Versammlungen digital durchzuführen.
Kleine Gruppen | Trainings- und Fahrtengruppen dürfen maximal 10 Personen umfassen und sollten in der gleichen Zusammensetzung bleiben. Die jeweiligen Teilnehmer sind zu dokumentieren, um im Falle von Infektionen die Nachverfolgung zu vereinfachen. Kinder und unmündige Minderjährige (unter 14 Jahre) sind während des Aufenthaltes auf der Sportstätte von einer volljährigen Person (ab 18 Jahre) zu beaufsichtigen. Dabei ist eine Gruppengröße von maximal 6 zu Beaufsichtigenden empfehlenswert. Eine Volljährige Aufsichtsperson kann bis zur maximalen Gruppengröße beaufsichtigen.
Trainings- und Krafträume | Das Training in geschlossenen Räumen ist auf ein Minimum zu reduzieren und nur für einen namentlich genannten Personenkreis gestattet. Grundsätzlich gilt, dass für jede Person im Raum 20 m² zur Verfügung stehen müssen. Die Räume sollten regelmäßig gelüftet werden und alle Geräte sind vor und nach der Verwendung zu desinfizieren. Die Türen sollten geschlossen bleiben und die Verwendung eines eigenen Handtuches ist verpflichtend. Wenn keine dafür geeigneten Mittel (Desinfektionsmittel, Papiertücher, Desinfektionssprays, etc.) zur Verfügung stehen, liegt die Verantwortung dafür bei den Aktiven.
Wettkämpfe | Veranstaltungen bzw. Wettkämpfe mit Publikum sind vorläufig bis Ende Juni verboten. Bei der Planung zukünftiger Wettkämpfe sind die Abstandsvorschriften und erhöhten Hygienestandards auf alle Fälle zu beachten.
Kanu-Polo | Paddel- und Ballübungen können unter Einhaltung des Mindestabstandes durchgeführt werden. Trainingsmatches und Zweikampfübungen sind untersagt.
Wir ersuchen alle Paddlerinnen und Paddler um Verständnis für abgesagte Trainings-, Übungs- und Kurseinheiten. Wir hoffen, dass Ihr Eurem Verein als Mitglied treu bleibt und nach Bewältigung der COVID-19-Krise die Angebote unserer Vereine umso intensiver nutzt. Für Rückfragen steht euch unser Sekretariat jederzeit unter office(at)kanuverband.at zur Verfügung.
Bild (c) BKA/Andy Wenzel